Krankenversicherung
Die richtige Wahl der Krankenkasse kann im Schadenfall entscheidend sein. Das wichtigste ist die Gesundheit, somit macht es uns zur Aufgabe, gemeinsam mit Ihnen ein passendes Angebot herauszusuchen, dass Ihre Bedürfnisse wunschgerecht entsprechen.
Krankheiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Versicherungslösungen, die entsprechend zu ihren persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt passen.
Leistungen der Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt für die Versicherten die Kosten, die durch eine Krankheit bzw. deren Behandlung entstehen (z.B. Kosten des Arztes, des Spitalaufenthalts oder der Medikamente). Allerdings übernimmt die Grundversicherung nicht die gesamten Kosten. Im Rahmen der gewählten Franchise und dem Selbstbehalt muss sich der Versicherte selbst an den Kosten beteiligen.
Die Grundversicherung ist aber nicht verpflichtet, alle Behandlungen und Medikamente zu bezahlen. Welche Leistungen (Behandlungen, Medikamente etc.) die Grundversicherung bezahlen muss, ist im KVG festgelegt. Allgemein gilt der Grundsatz, dass eine von der Grundversicherung zu bezahlender Leistung wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. In den detaillierten Bestimmungen legen das Gesetz und die dazu gehörigen Verordnungen ziemlich genau fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernehmen muss und welche nicht.
So bezahlt die Grundversicherung z.B. Zahnarztbehandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Grundversicherung wird von den staatlich anerkannten Krankenkassen angeboten und ist in der ganzen Schweiz genau gleich.
Jede Person kann selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie ihre Grundversicherung abschliessen möchte. Jede Kasse ist grundsätzlich verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. D.h. auch eine ältere oder schwer kranke Person, die voraussichtlich hohe Kosten verursachen wird, muss von jeder Kasse aufgenommen werden. Die Krankenkassen können sich einzig auf ein gewisses Gebiet (z.B. den Kanton Zürich) beschränken
Die Zusatzversicherungen (VVG)
Das VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) regelt die Zusatzversicherung. Die Leistungen und die Preise sind bei jeder Krankenkasse verschieden. Die Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung und sind individuell abschliessbar. Nachfolgend einen Überblick über die Leistungen:
Zusatzversicherungen ambulant
- Ergänzendende Leistungen für Notfälle im Ausland
- Notfalltransporte im In- und Ausland
- Zahnstellungskorrekturen (für Kinder)
- Finanz- und Dienstleistungsbetriebe
- Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen
- Nichtpflichtige Medikamente
- Hilfsmittel
Zusätze Alternativmedizin
- Alternativmedizin aller Art
- Spezialbehandlungen ( Massagen )
- Homöopathie
- Präventionen und Gesundheitsförderung
Zusätze Spital
- Allgemeine Abteilung ganze Schweiz
- Halbprivate Abteilung
- Private Abteilung
- Flexible Abdeckung bei Spitalaufenthalt
Hausratversicherung
Schutz bei Schäden im Haus
Eine Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Schäden an Gegenständen im Haus entstehen, sofern es sich nicht um bauliche Einrichtungen oder Gebäudebestandteile handelt. Obligatorisch ist die Hausratversicherung nicht – jedoch sehr zu empfehlen.
Möbel und andere persönliche Effekten wie Kleider oder ein Computer sind in jedem Haushalt zu finden, ob im Singlehaushalt oder im Haushalt einer Grossfamilie. Mit der Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die an diesen Gegenständen entstehen, sei dies durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch oder Wasser. In der Regel entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert der versicherten Gegenstände.
Bei Schäden, die während Reisen oder einem Ferienaufenthalt entstehen – also ausserhalb des Haushalts -, besteht nur ein reduzierter Schutz. Bei vielen Versicherern kann die Hausratversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert werden. Damit sparen Sie Prämien, da häufig ein Rabatt gewährt wird.
Vorsorge
Zukunft planen und Risiken absichern – wir unterstützen Sie
Wer vorausschaut, hat mehr vom Leben. Darum ist es ratsam, frühzeitig die Weichen für einen unbeschwerten Lebensabend zu stellen. Sie wollen den gewohnten Lebensstandard ja beibehalten. Auch wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten. Wir unterstützen Sie bei der finanziellen Planung für Ihr Leben nach der Pensionierung.
Bei aller Vorsorge: Schicksalsschläge wie Tod oder Invalidität sind nicht kalkulierbar. Und die finanziellen Auswirkungen oft nicht absehbar. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Liebsten für den Fall der Fälle abgesichert sind.
Immer im Fokus: Ihr Leben
Nebst Vermögen aufbauen für die Zukunft und Risiken absichern, können Sie bei Vorsorgelösungen auch Steuern sparen, denn die Vorsorge im Rahmen der 3. Säule ist vom Staat steuerlich privilegiert. Oder Sie nutzen eine Lebensversicherung zur Finanzierung von Wohneigentum. Welche Zukunftsvision Sie auch haben, Bonito Finance GmbH unterstützt Sie mit zahlreichen individuellen Lösungen.
Die 3a-Vorsorgelösungen von Bonito Finance GmbH helfen Steuern zu sparen und Träume zu verwirklichen. Je früher Sie beginnen, Ihre Zukunft finanziell abzusichern, desto länger kann Ihr Geld für Sie arbeiten. Damit profitieren Sie schon heute von spürbaren Steuervorteilen und schaffen die Grundlage, um Ihre Träume zu verwirklichen.
Ihre Vorteile:
- Steuerersparnisse bereits ab der ersten Einzahlung in die 3a-Vorsorgelösung.
- Einlagen in der Säule 3a sind zu 100% abgesichert.
- Vorsorgebeiträge werden in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen. Daher lohnt es sich, jedes Jahr den Maximalbeitrag einzuzahlen.
- Wohneigentumsförderung – oder der Traum vom Eigenheim wird wahr.
- Sie haben eine 3a-Lösung und möchten das Geld für Ihr zukünftiges Eigenheim einsetzen? Kein Problem. Das mit einer 3a-Lösung angesparte Vermögen kann vor Ablauf des Vertrages zur Finanzierung eines Eigenheims verwendet werden.
Oder Sie möchten von den Vorteilen einer indirekten Amortisation profitieren: kontinuierlich tiefes Steuerniveau mit gleichzeitiger finanzieller Absicherung für Sie und Ihre Familie!
Motorfahrzeug
Sicher unterwegs
Mit einer Motorfahrzeugversicherung sind Sie sicher unterwegs. Motorfahrzeugversicherungen können ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden: von der Haftpflichtversicherung über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bis zur Insassenversicherung.
Motorfahrzeugversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Baukastensystem angeboten. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Auto zusätzlich mit einer Teilkasko oder Vollkasko versichern. Ergänzt werden kann die Motorfahrzeugversicherung auch mit einer Insassen-Unfallversicherung. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot, das ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden kann.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für jeden Halter eines Fahrzeugs. Sie versichert die finanziellen Folgen bei Schäden, die Sie als Lenker Ihres Fahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmern, Sachen oder Tieren zufügen. Die Haftpflichtversicherung schützt zudem vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Mit der Teilkaskoversicherung ist ihr Fahrzeug geschützt bei Diebstahl, Elementarschäden oder Feuerschäden. Ebenfalls von der Teilkasko gedeckt sind Marderschäden oder Schäden aufgrund einer Kollision mit einem Tier. Weiter greift die Teilkaskoversicherung bei böswilligen Beschädigungen (z. B. Abbrechen der Antenne).
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls freiwillig und enthält die Leistungen der Teilkasko plus zusätzlich eine Kollisionskaskoversicherung, die einfach gesagt alle weiteren Schäden übernimmt, selbst dann, wenn Sie selbst dafür verantwortlich sind oder unklar ist, wer verantwortlich ist. Besonders zu empfehlen ist die Vollkaskoversicherung bei Neuwagen. Geleaste Fahrzeuge müssen zudem obligatorisch mit einer Vollkasko versichert werden.
Insassen-Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung übernimmt Kosten, wenn sich bei einem Verkehrsunfall eine Person im verunfallten Auto verletzt. Taggelder können in dieser Motorfahrzeugversicherung eingeschlossen werden, ebenso ein Invaliditäts- oder Todesfallkapital. Die Insassen-Unfallversicherung kommt auch bei kleineren Verletzungen für die Kosten auf, beispielsweise wenn Sie sich beim Schliessen der Autotür einen Finger einklemmen. Den genauen Deckungsumfang können Sie selbst bestimmen.
Privathaftpflicht
Haftpflicht – Privathaftpflicht – Schutz bei Schäden gegenüber Dritten
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder Ihre Familienmitglieder verursacht werden. Eine Privathaftpflicht ist nicht obligatorisch aber sehr zu empfehlen, um Schäden nicht selbst berappen zu müssen.
Schäden, die durch Sie oder ein Familienmitglied gegenüber Dritten verursacht werden, können kostspielig sein, wenn Sie selbst dafür aufkommen müssen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn diese durch Fahrlässigkeit im privaten Bereich entstanden sind. Verursachen Sie absichtlich einen Schaden gegenüber einer Drittperson oder entsteht ein Schaden bei der Arbeit, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten nicht.
Gesetzliche und nicht gesetzliche Deckung
Gesetzlich sind in der Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden eingeschlossen sowie Schadenverhütungskosten und Vermögensschäden. Über diese gesetzliche Deckung hinaus können weitere Kosten von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, abhängig vom Leistungskatalog des jeweiligen Versicherers, z. B. Expertise-, Anwalts und Gerichtskosten sowie Parteientschädigungen und Schadenvergütungskosten.
Zusätzliche Optionen in der Privathaftpflicht
Je nach Versicherer können Sie zusätzliche Risiken mit einer Privathaftpflichtversicherung abdecken, beispielsweise Schäden an gelegentlich genutzten Fremdfahrzeugen. In einigen Privathaftpflichtversicherungen können auch Schäden eingeschlossen werden, die an geliehenen, vorübergehend gehaltenen oder aufgrund eines Auftrags gerittenen Pferden entstehen; ebenso Schäden aufgrund einer Tätigkeit als Jäger, Jagdaufseher oder Teilnehmer einer Jagdsportveranstaltung. Auch eingeschlossen werden können Schäden, die im Rahmen einer Tätigkeit als Sport-/Skilehrer oder Bergführer entstehen sowie Schäden aufgrund risikobehafteter Extremsportarten wie Deltasegeln oder Fallschirmspringen.
Nicht von der Privathaftpflicht versicherte Schäden
Von der Privathaftpflicht nicht übernommen werden Schäden, die die versicherte Person betreffen oder eine Person, die im selben Haushalt lebt. Ausgeschlossen ist zudem die Übernahme von entstandenen Schäden im Rahmen einer hauptberuflichen oder amtlichen Tätigkeit. Für Sachschäden, die allmählich bzw. durch Abnützung entstehen, kommt die Privathaftpflichtversicherung auch nicht auf. Weiter sind Schäden nicht gedeckt, die klar vorhersehbar waren, die in Kauf genommen oder absichtlich verursacht wurden. Schäden aufgrund einer Übertragung einer ansteckenden Krankheit sind ebenfalls nicht gedeckt. Schliesslich übernimmt die Privathaftpflichtversicherung keine Schäden aus vertraglicher Haftung und Schäden aufgrund eines Verbrechens.
Rechtschutzversicherung
Setzen Sie sich durch
Eine Rechtschutzversicherung bietet professionelle juristische Unterstützung bei Rechtstreitigkeiten und schützt Sie vor den hohen Kosten, die dabei anfallen.
Im Alltag ist das Konfliktpotenzial hoch. Man kann rasch in unvorhergesehene Rechtsstreitigkeiten hineingezogen werden, ob als Privatperson, Mieter oder Verkehrsteilnehmer. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt in diesen Fällen, steht für Ihre Rechte ein und stellt sicher, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Gedeckt werden die Kosten für Anwaltshonorare, Gutachten, Gerichtsgebühren oder eine Prozessentschädigung an die Gegenpartei.
Rechtschutzversicherungen können für verschiedene Rechtsbereiche abgeschlossen werden: Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder Gebäuderechtsschutz. Viele Versicherer bieten auch Kombinationen davon an.
Privatrechtschutz
Die Privatrechtsschutzversicherung greift bei Streitigkeiten in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen, z. B. mit dem Arbeitgeber, mit Versicherungen oder dem Vermieter. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie aber auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen als Geschädigter und bei einer administrativ- oder strafrechtlichen Verteidigung. Eingeschlossen ist auch eine entsprechende Rechtsberatung.
Verkehrsrechtsschutz
Ob Sie selbst Auto fahren, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs sind, immer sind Sie Teil des Straßenverkehres. Unfälle oder Strafverfahren bei Übertretungen im Straßenverkehr führen rasch zu Rechtsstreitigkeiten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten bei Verträgen (z. B. Kauf, Miete oder Leasing), mit Versicherungen Ihres Fahrzeugs oder bei einem Verkehrsunfall. Die Rechtsschutzversicherung hilft aber auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls oder bei einem Ausweisentzug.
Tierkrankenversicherung
Versichern Sie Ihre Vierbeiner
Ob zu Hause oder draussen beim Spielen, Streunen, Toben mit Artgenossen oder im Strassenverkehr – es gibt vieles, was Ihrem Hund oder Ihrer Katze zustossen oder krank machen kann.
Oft bleibt es nicht nur bei einer Spritze oder einem Behandlungstermin, sondern Spezialuntersuchungen, Röntgenaufnahmen, vielleicht sogar eine Operation sind nötig, damit Ihr Hund oder Ihre Katze gesund wird. Tierärztliche Behandlungen können schnell sehr teuer werden.
1. Behandlungskosten:
- Rückerstattung von Physiotherapie und Osteopathie
- Keine alters Begrenzung bei aufnahmen
- Keine Prämienerhöhung bei zunehmendem Alter des Tieres
- Unbegrenzte Deckung bei chronischen Krankheiten
2. Todesfallrisiko:
- Deckt die Risiken bei einem Todesfall der Hunde gemäss dem Wert ab (bis zu 80 % der Versicherungssumme).
Welche Tiere können versichert werden ?
- Hunde
- Katzen
- Pferde
- Tiere des Bauernhofes
- Vögel